Allgemeine Verkaufsbedingungen von The Mobile Perimeter Protection Group B.V., Heras Temporary Protection und Heras Mobile Fencing & Security

  • Eingereicht bei der Industrie- und Handelskammer in Eindhoven, Nummer 17051554 *

1. Anwendbarkeitsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle The Mobile Perimeter Protection Group B.V. („HMF & S“) und unter seinen Handelsnamen herausgegebene Angebote sowie Vereinbarungen, die zwischen HMF & S und dem Käufer („Kunde“) geschlossen und geschlossen werden müssen. Abweichungen und / oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die Parteien nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Abschluss eines Kaufvertrages

  1. Der Vertrag mit dem Kunden kommt nach Bestätigung durch HMF & S oder weil HMF & S mit der Ausführung des Vertrages beginnt, zustande.

3. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer.
  2. HMF & S ist berechtigt, kostenerhöhende Faktoren wie Abgaben, Steuern und Zuschläge an den Kunden weiterzugeben.

4. Zahlung

  1. Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
  2. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt, ist der Kunde in Verzug und schuldet HMF & S mit sofortiger Wirkung Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat.
  3. Bei Zahlungseingang innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schuldet der Kunde HMF & S auch eine Entschädigung für außergerichtliche Kosten. Die Entschädigung für außergerichtliche Kosten beträgt 15% des ausstehenden Betrags bei einem Mindestbetrag von 250,00 €.
  4. Die Aussetzung und Begleichung von Ansprüchen von HMF & S gegen den Kunden durch den Kunden ist ausgeschlossen.
  5. Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe von Gründen bei HMF & S eingereicht werden. Andernfalls kann der Kunde keine Ungenauigkeiten in den Rechnungen mehr geltend machen.
  6. HMF & S ist jederzeit berechtigt, alle Ansprüche des Kunden gegen HMF & S aufzurechnen, die in Geld gegen Ansprüche von HMF & S und mit HMF & S verbundenen Unternehmen in irgendeiner Weise gegen den Kunden bewertet werden können.
  7. Wenn der Kunde in irgendeiner Weise Teil einer Unternehmensgruppe ist, umfasst der Kunde im Sinne dieses Artikels auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise zu dieser Gruppe gehören.

5. Lieferung

  1. Die Ware wird an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort an den Kunden geliefert. Die mit der Lieferung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
  2. Wenn bei der Lieferung niemand anwesend ist, um die Ware zu erhalten, oder wenn dies aufgrund eines schlecht zugänglichen Standorts nicht möglich ist, hat HMF & S das Recht, diese unbeschadet seines Rechts auf Zahlung des Kaufpreises nicht zu liefern. Der Kunde hat dann auch die anfallenden Transportkosten und etwaige spätere Transportkosten zu tragen. Wenn die Lieferung erfolgt - und niemand im Namen des Kunden zum Empfang anwesend ist - sind die Mengen und der Zustand der vom Fahrer angegebenen Waren verbindlich.
  3. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die Ware und ihre Verwendung auf Kosten und Gefahr des Kunden.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Diebstahl zu versichern und HMF & S die Policen dieser Versicherungspolicen auf ersten Wunsch zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, bis der Kunde alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
  5. HMF & S hat das Recht, Teillieferungen vorzunehmen, ohne dass es für Schäden haftet oder den Vertrag kündigt.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Absätze 2 bis 11 dieses Artikels geht das Eigentum an der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung gemäß Artikel 5 Absatz 1 oder zum Zeitpunkt der Abholung auf den Kunden über.
  2. HMF & S behält sich das Eigentum an allen Waren vor, die von ihm an den Kunden geliefert oder geliefert werden - bezahlt und unbezahlt - aufgrund der von ihm abgeschlossenen (Miet-) Kaufverträge und der damit verbundenen Dienstleistungen.
  3. Wenn HMF & S im Rahmen dieser Vereinbarungen vom Kunden zu zahlende Arbeiten zum Nutzen des Kunden ausführt oder ausführen wird, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde auch diese Ansprüche von HMF & S vollständig bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Ansprüche, die HMF & S gegen den Kunden hat oder erwerben kann, wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus den vorgenannten Vereinbarungen gegenüber HMF & S nicht erfüllt oder auflöst.
  4. Solange das Eigentum an der gelieferten oder gelieferten Ware nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Ware vorbehaltlich der Bestimmungen des siebten und achten Absatzes dieses Absatzes nicht verpfänden oder Dritten ein anderes Recht einräumen.
  5. Für gelieferte oder gelieferte Waren, die in das Eigentum des Kunden übergegangen sind und sich noch in den Händen des Kunden befinden, behält sich HMF & S hiermit das Recht zur Verpfändung gemäß Artikel 3: 237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs als zusätzliche Sicherheit für alle Ansprüche vor. dass HMF & S, aus welchem ​​Grund auch immer, möglicherweise noch gegen den Kunden hat. HMF & S ist jederzeit berechtigt und wird hiermit vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die zur Begründung dieses Pfandrechts erforderlichen Handlungen durchzuführen (einschließlich der ausdrücklichen Begründung des Pfandrechts durch authentische oder eingetragene private Urkunde) und auch im Namen des Kunden zu handeln. . Der Kunde verpflichtet sich, auf Wunsch von HMF & S unverzüglich mit diesem Versprechen zusammenzuarbeiten.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unter gebührender Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von HMF & S unter Eigentumsvorbehalt zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des reservierten Eigentums gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und HMF & S die Policen dieser Versicherungspolicen auf ersten Wunsch zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Sobald HMF & S dies anzeigt, werden alle Ansprüche des Kunden gegen die Versicherer der Waren im Rahmen der oben genannten Versicherungspolicen vom Kunden in der in Artikel 3: 239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs angegebenen Weise als zusätzliche Sicherheit für verpfändet die Ansprüche von HMF & S gegen den Kunden. Es gelten die letzten beiden Sätze von Absatz 5 dieses Artikels.
  7. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von The Mobile Perimeter nachkommt Schutzgruppe B.V., Heras Temporary Security und Heras Mobile Fencing & Security, eingereicht bei der Handels- und Fabrikkammer in Eindhoven, Nummer 17051554 www.heras-mobile.com HMF & S ist unzureichend oder HMF & S hat guten Grund zu befürchten, dass die Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist HMF & S berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in eigenem Ermessen und ohne Haftung gegenüber dem Kunden zurückzunehmen. Nach der Rücknahme wird dem Kunden der Marktwert gutgeschrieben, der in keinem Fall höher sein kann als der ursprüngliche Kaufpreis abzüglich der Kosten für die Rücknahme.
  8. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit an Dritte zu verkaufen und zu übertragen. Beim Verkauf auf Kredit ist der Kunde verpflichtet, auf der Grundlage der Bestimmungen dieses Artikels einen Eigentumsvorbehalt gegenüber seinen Käufern zu vereinbaren.
  9. Der Kunde verpflichtet sich, sobald HMF & S dies wünscht, Ansprüche, die er gegen seine Kunden geltend macht, nicht abzutreten oder zu verpfänden, sofern der Kunde diese nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dritten an seine Finanzierungsbank verpfändet hat HMF & S. Der Kunde unternimmt weitere Ansprüche, sobald HMF & S dies wünscht weist zu diesem Zweck darauf hin, dass es HMF & S in der in Artikel 3: 239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs angegebenen Weise als zusätzliche Sicherheit für seine Ansprüche auf welcher Grundlage auch immer gegenüber dem Kunden verpfänden wird. Es gelten die letzten beiden Sätze von Absatz 5 dieses Artikels
  10. Soweit der Eigentumsvorbehalt von HMF & S an der gelieferten Ware durch Beitritt oder Spezifikation aufgehoben wird, hat der Kunde im Voraus eine nicht besitzergreifende Verpfändung des Prüfgutes oder der zum Nutzen von HMF & S gebildeten Ware als Sicherheit für alles, woraus der Kunde sich ergibt aus irgendeinem Grund ist und wird HMF & S. Es gelten die letzten beiden Sätze von Absatz 5 dieses Artikels.
  11. Der Eigentumsvorbehalt von HMF & S erlischt nicht mit der Zahlung durch einen Dritten, der in der Forderung von HMF & S gegen den Kunden übergegangen ist.

7. Höhere Gewalt

  1. Im Falle einer Situation höherer Gewalt gemäß Artikel 6:75 BW, jedoch auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, Krieg oder Kriegsgefahr, Terrorismus, Unruhen, Streik, Überschwemmung, Feuer, Fehlfunktion oder Ausfall der Energieversorgung, staatliche Maßnahmen und Transportverbote; Beide Parteien haben das Recht, ihre Verpflichtungen für die Dauer der Situation höherer Gewalt, jedoch nicht länger als einen Monat, auszusetzen.
  2. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder besteht eine vorübergehende Unmöglichkeit länger als einen Monat ab der geplanten Lieferung, haben die Parteien das Recht, (den Teil) der Vereinbarung (der noch nicht erfüllt wurde) aufzulösen, ohne dass eine Partei dazu berechtigt ist Vergütung. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag über bereits gelieferte aufzulösen Angelegenheiten.

8. Haftung

  1. HMF & S haftet nur für Schäden, die dem Kunden entstehen, wenn der Kunde nachweisen kann, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von HMF & S vorliegt.
  2. HMF & S schließt ausdrücklich die Haftung des Kunden für Folgeschäden aus, zu denen unter anderem Gewinnausfall, Stagnationsschaden, Arbeitskosten, Zins- und Reparaturkosten, Transportkosten oder Geldbußen gehören.
  3. Die Haftung für Schäden ist in jedem Fall ausdrücklich auf den Betrag begrenzt, den die Versicherung im jeweiligen Fall zuzüglich des Selbstbehalts zahlt. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Versicherung erfolgt, ist die Haftung für Schäden ausdrücklich auf den Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer beschränkt.
  4. Unter Schaden sind in jedem Fall Schäden aufgrund von Versagen, Auflösungsverlust und Schäden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung zu verstehen.
  5. Schadensersatzansprüche sind vom Kunden innerhalb eines Jahres nach der Haftung vor dem in diesen Geschäftsbedingungen genannten zuständigen Gericht geltend zu machen. Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verjährt der Schadensersatzanspruch.

9. Überprüfen und beanspruchen

  1. Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch 12 Stunden nach Lieferung gründlich auf Abweichungen wie Mängel, falsche Nummern oder falsche Größen prüfen und mit den erteilten Bestell- und Versandpapieren vergleichen. Abweichungen sind auch unverzüglich schriftlich an HMF & S zu melden, andernfalls kann die Lieferung sowohl sachlich als auch rechtlich als korrekt angesehen werden. In diesem Fall liegt der gegenteilige Beweis beim Kunden.
  2. Für nicht sichtbare Mängel - unter Berücksichtigung des ersten Absatzes - gelten die gleichen Bedingungen, sofern die Reklamationsfrist sofort, spätestens jedoch 12 Stunden nach Feststellung der Abweichung beginnt.
  3. Für alle anderen Reklamationen, wie z. B. fehlerhafte Rechnungsstellung, gilt eine Reklamationsfrist von 5 Arbeitstagen nach Entdeckung der Reklamation, andernfalls kann die Rechnung tatsächlich und rechtlich als korrekt angesehen werden.

10. (Folgen der) Auflösung

  1. HMF & S ist berechtigt, den Vertrag ohne rechtliche Intervention aufzulösen, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird, eine Zahlungsaufhebung beantragt oder erhält, zur gesetzlichen Umschuldung zugelassen ist oder auf andere Weise die Befugnis verliert, über sein Vermögen oder Teile davon zu verfügen.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag (möglicherweise in Bezug auf bereits gelieferte Waren) aufzulösen, es sei denn, HMF & S stimmt dem zu.
  3. Durch die Auflösung werden die gegenseitig bestehenden Ansprüche sofort fällig und zahlbar. Der Kunde haftet für Schäden, die HMF & S entstehen, einschließlich entgangenen Gewinns und Transportkosten.

11. Rechtskeuze en forumkeuze

  1. Op de koopovereenkomst is uitsluitend Nederlands recht van toepassing. Het Weens Koopverdrag wordt uitdrukkelijk uitgesloten.
  2. Alle geschillen tussen partijen, voortvloeiende uit de overeenkomst of daarmee rechtstreeks of zijdelings verband houdende, zullen worden beslecht door de bevoegde rechter in de vestigingsplaats van HMF&S.

12. Authentieke taal en varia

  1. Indien deze voorwaarden ook in een andere dan de Nederlandse taal worden verstrekt, zal in geval van interpretatie- of uitlegverschillen, onder alle omstandigheden, de Nederlandse versie van deze voorwaarden bepalend zijn.
  2. Wordt een van de bovenstaande bepalingen door een rechter ongeldig of onverbindend verklaard dan wel vernietigd, dan blijven de overige bepalingen in stand en van kracht tussen partijen. Het ongeldige of onverbindend verklaarde deel dan wel de vernietigde bepaling zal zoveel als mogelijk moeten worden uitgelegd in overeenstemming met de strekking van de tussen partijen gesloten overeenkomst(en) en deze voorwaarden.
  3. Voor grensoverschrijdende transacties met niet-Nederlandse klanten kunnen specifieke, afwijkende voorwaarden gelden die afzonderlijk met de klant zullen worden vastgelegd.

Allgemeine Mietbedingungen der Mobile Perimeter Protection Group B.V., Heras Temporary Security und Heras Mobile Fencing & Security

Wenn Sie

  • Eingereicht bei der Industrie- und Handelskammer in Eindhoven, Nummer 17051554 *

1. Anwendbarkeitsbedingungen

  1. Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge, die von CHR Mobile Fencing & Security („Leasinggeber“) und unter dessen Handelsnamen abgeschlossen wurden. Abweichungen und / oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für die Parteien nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Abschluss eines Mietvertrags

  1. Mietverträge werden erst nach ausdrücklicher Annahme durch den Vermieter abgeschlossen. Diese ausdrückliche Annahme wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die Tatsache belegt, dass der Vermieter den Mietvertrag abwickelt.

3. Mietdauer

  1. Sofern nicht anders angegeben, wird der Mietvertrag für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen, und zwar für die in der Auftragsbestätigung angegebene Dauer, andernfalls im Angebot.
  2. Der Mietvertrag kann nur schriftlich verlängert werden.

4. Miete

  1. Alle Mietpreise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Bei Abschluss des Mietvertrags entspricht die Miete dem Betrag, der auf der Auftragsbestätigung und, falls dies nicht der Fall ist, im Angebot angegeben ist.
  3. Wenn der Mietvertrag länger als ein Jahr dauert, wird die Miete jährlich an die Miete angepasst, basierend auf der Änderung des monatlichen Preisindex gemäß den vom Central Bureau of Statistics veröffentlichten Gesamtausgaben des Verbraucherpreisindex (VPI) (2010 = 100). durch Multiplizieren der bis zum Datum der Anpassung geltenden Miete mit einer Bruchzahl, deren Zähler der für das letzte verstrichene Kalenderjahr gültige Jahrespreisindex und dessen Nenner der für das Kalenderjahr vor dem letzten verstrichenen Kalenderjahr geltende Jahrespreisindex ist.
  4. Steigen die Kosten des Vermieters aufgrund von Änderungen von Gesetzen und / oder Vorschriften, so ist der Vermieter berechtigt, die Miete in der Zwischenzeit zu erhöhen.

5. Zahlung

  1. Die Zahlung der Miete muss innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
  2. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt, ist der Mieter gesetzlich in Verzug und schuldet dem Vermieter mit sofortiger Wirkung Verzugszinsen von 1,5% pro Monat.
  3. Wenn innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgt, schuldet der Mieter dem Vermieter auch eine Entschädigung für außergerichtliche Kosten. Die Entschädigung für außergerichtliche Kosten beträgt 15% des ausstehenden Betrags bei einem Mindestbetrag von 250,00 €.
  4. Reklamationen in Bezug auf Rechnungen müssen dem Vermieter innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe des Grundes vorgelegt werden, andernfalls kann der Mieter keine Ungenauigkeiten in den Rechnungen mehr geltend machen.
  5. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, alle Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter aufzurechnen, die in Geld gegen Ansprüche des Vermieters und der mit dem Vermieter direkt verbundenen Unternehmen (in) in irgendeiner Weise bewertet werden können.
  6. Wenn der Mieter in irgendeiner Weise Teil einer Unternehmensgruppe ist, umfasst dies - im Sinne dieses Artikels - auch alle Unternehmen, die in irgendeiner Weise zu dieser Gruppe gehören.

6. Lieferung

  1. Das Mietobjekt wird an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Ort an den Mieter geliefert. Die mit der Lieferung und Entfernung des Mietobjekts verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt niemand bei der Lieferung anwesend, um die gemieteten Waren zu erhalten, oder aufgrund einer schlechten oder unmöglichen Erreichbarkeit des Standorts mit normalen Transportmitteln, hat der Vermieter das Recht, die gemieteten Waren unbeschadet seines Rechts nicht zu liefern. nach Zahlung der Miete. Der Mieter hat dann auch die anfallenden Transportkosten und etwaige spätere Transportkosten zu tragen. Bei Lieferung - und niemand ist im Namen des Mieters zum Empfang anwesend - sind die vom Fahrer angegebenen Mengen und der Zustand des Mietobjekts verbindlich.
  3. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung geht das Mietobjekt und die Nutzung des Mietobjekts zu Lasten und Gefahr des Mieters.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware für die Dauer des Vertrages gegen Diebstahl zu versichern und dem Verkäufer / Auftragnehmer auf Verlangen Kopien der Versicherungspolicen zur Verfügung zu stellen.
  5. Der Vermieter hat das Recht, Teile zu liefern, ohne für Schäden haftbar zu sein oder ohne das Recht, den Vertrag aufzulösen.
  6. Der Mieter hat das Mietobjekt bei Lieferung in einem guten Zustand erhalten.
  7. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei Mängeln des Mietobjekts bei Lieferung Bericht zu erstatten. Für sichtbare Mängel am Mietobjekt und für nicht sichtbare Mängel 24 Stunden nach Entdeckung gilt eine Frist von 24 Stunden. In Ermangelung dessen gilt das gelieferte Mietobjekt als korrekt und in gutem Zustand.

7. Eigentum

  1. Alles, was vom oder im Auftrag des Mieters auf das Mietobjekt montiert oder angewendet wird, geht in das Eigentum des Vermieters über.
  2. Der Mieter ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, das Mietobjekt zu veräußern, an Dritte weiterzuvermieten oder (teilweise) zur Nutzung, Verpfändung oder sonstigen Belastung zu geben.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, sich als guter Mieter um die gemietete Ware zu kümmern und die Ware in gutem Zustand zurückzugeben. Geschieht dies nicht, hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung in Höhe des aktuellen Neupreises / Verkaufspreises des Mietobjekts.
  4. Nach Schadensersatz überträgt der Vermieter das Eigentum an dem Mietobjekt auf den Mieter.
  5. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter nicht nachkommt oder wenn der Vermieter guten Grund zur Befürchtung hat, dass die allgemeinen Mietbedingungen der Mobile Perimeter Protection Group BV, der Heras Temporary Security und der Heras Mobile Fencing & Security bei der Handelskammer und den Fabriken in Eindhoven, Nummer 17051554 www.heras-mobile.com Bei Pflichtverletzungen ist der Vermieter berechtigt, die gemietete und gelieferte Ware unverzüglich zurückzunehmen. Nach der Rücknahme werden dem Mieter bereits überlastete Mietraten abzüglich der Kosten für die Rücknahme und des Schadens, den der Vermieter durch die Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehalts erleidet, gutgeschrieben.
  6. Wenn der Vermieter die Ware als Eigentum beansprucht, ist der Mieter verpflichtet, den Ort, an dem sich die Ware befindet, unverzüglich und ohne Hindernisse anzugeben, und der Mieter erteilt dem betreffenden Grundstück und den betroffenen Gebäuden die Erlaubnis, das betreffende Grundstück und die betreffenden Gebäude zu verlassen. ) um die Ware zurückzunehmen.

8. Verwenden

  1. Der Mieter kümmert sich als guter Mieter um das Mietobjekt, sichert es effektiv und nutzt es nur bestimmungsgemäß unter Beachtung der Betriebs- und Handhabungsanweisungen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, die Nutzung des Mietobjekts nur von Personen zuzulassen, die über das erforderliche Fachwissen (zur Installation und Nutzung des Mietobjekts) verfügen, und die Anweisungen des Vermieters zu befolgen.
  3. Der Mieter wird das gemietete Objekt außerhalb des in der Auftragsbestätigung angegebenen Standorts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters unter Strafe der Erstattung der dem Vermieter entstandenen Kosten nutzen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er einen Mangel oder eine Beschädigung des Mietobjekts feststellt oder hätte feststellen können.
  5. Bietet der Mieter die gemietete Unterkunft am Ende des Mietvertrags nicht in der vereinbarten Weise an, ist er nicht anwesend oder ist die Abwicklung des Mietvertrags anderweitig unzureichend, so hat der Vermieter Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten (z. B. zusätzliche Arbeitsstunden). , Transportkosten usw.) unbeschadet des Rechts auf sonstige Entschädigung (Verlust oder Beschädigung von Waren). Wird das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgenommen, ist der Mieter oder eine Person in seinem Namen nicht anwesend, so sind die vom Fahrer angegebenen Mengen und der Zustand des Mietobjekts verbindlich.

9. Inspektion, Wartung und Reparatur

  1. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt auf ersten Antrag des Vermieters zur Besichtigung zur Verfügung zu stellen. Der Mieter erteilt dem Vermieter im Voraus die Erlaubnis, die Gebäude und Grundstücke des Mieters zu betreten, um das Mietobjekt zu inspizieren oder zurückzunehmen.
  2. Auf Anfrage und auf erste Anfrage stellt der Mieter dem Vermieter das Mietobjekt in einem sauberen Zustand und in vorgeschriebener Weise zur Verfügung, damit der Vermieter die Inspektion, Wartung und / oder Reparatur durchführen kann. Der Mieter stellt dies in einem für diese Aktivitäten geeigneten Raum zur Verfügung.
  3. Der Mieter wird ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine Reparaturen durchführen oder durchführen lassen. Wenn der Vermieter keine Erlaubnis zur Durchführung von Reparaturen erteilt hat, gehen die Reparaturen vollständig auf Kosten und Gefahr des Mieters.

10. Höhere Gewalt

  1. Der Vermieter hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtung für einen Monat auszusetzen und gerät nicht in Verzug, wenn er aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, und / oder einer Änderung der Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise zu erwarten waren, in Verzug ist Unvorhersehbares wird daran gehindert, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
  2. Ist die Leistung dauerhaft unmöglich oder besteht eine vorübergehende Unmöglichkeit länger als einen Monat ab der geplanten Lieferung, haben die Parteien das Recht, (den Teil) der Vereinbarung (der noch nicht erfüllt wurde) aufzulösen, ohne dass eine Partei dazu berechtigt ist Vergütung.

11. Haftung

  1. Der Vermieter hat eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt abgeschlossen. Die zutreffenden eigenen Das Risiko dieser Haftpflichtversicherung geht zu Lasten des Mieters. Bei wiederkehrenden Schäden kann es sein, dass der Mieter für jeden Schadensfall einen Selbstbehalt trägt.
  2. Im Falle von Schäden, die an oder durch das Mietobjekt auftreten oder durch dieses verursacht werden, muss der Mieter dies dem Vermieter innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung schriftlich melden.
  3. Bei Vorsatz oder vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit des Mieters, der Mitarbeiter des Mieters und / oder der vom Mieter beauftragten Hilfspersonen wird der erlittene Schaden vom Mieter auf der Grundlage der Haftpflichtversicherung erstattet.
  4. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden am Mietobjekt, einschließlich Schäden durch Diebstahl, Veruntreuung und Entfremdung; auch wenn der mieter keine schuld hat. Aus diesem Grund muss der Mieter eine Versicherung abschließen.
  5. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Schäden, die durch das Mietobjekt und / oder die Nutzung des Mietobjekts verursacht und / oder verursacht werden. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter auf Ersatz von Schäden frei, die durch das Mietobjekt und / oder durch die Nutzung des Mietobjekts verursacht und / oder verursacht wurden.
  6. Die Haftung des Vermieters ist auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung von Absatz 1 dieses Artikels ausgezahlt wird, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit des Vermieters zurückzuführen. .
  7. Eine Entschädigung ist nur für Schäden des Mieters zulässig, die unmittelbar und ausschließlich auf Mängel des Mietobjekts zurückzuführen sind, die dem Vermieter zuzurechnen sind, sofern der Vermieter für diesen Schaden versichert ist oder vernünftigerweise versichert sein sollte.
  8. Folgeschäden haben keinen Anspruch auf Entschädigung, einschließlich Unterbrechungsschäden und entgangenen Gewinns sowie Schäden, die durch Vorsatz oder vorsätzliche Rücksichtslosigkeit des Mieters, der Mitarbeiter des Mieters und / oder der vom Mieter beauftragten Hilfspersonen verursacht wurden.
  9. Beim Mieten von mobilen Zäunen und anderen Sicherheitsvorkehrungen haftet der Vermieter nicht für Schäden, die am gesicherten Gegenstand verursacht wurden. Der Mieter ist verpflichtet, hierfür eine ordnungsgemäße Versicherung abzuschließen.

12. Auflösung

Der Vermieter hat das Recht, den Mietvertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn: der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, der Mieter auf Kosten des Mieters einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung stellt oder für bankrott erklärt Der Mieter wird beschlagnahmt oder der Mieter verliert anderweitig die gesamte oder einen Teil der Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder der Vermieter beruft sich auf den Eigentumsvorbehalt gemäß den Bestimmungen von 7.5. Im Falle der Beendigung des Mietvertrags schuldet der Mieter dem Vermieter alle ursprünglichen Mietraten, unbeschadet des Anspruchs des Vermieters auf volle Entschädigung. Alle Mietraten sind bei Beendigung des Mietvertrags sofort fällig und zahlbar. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter außergerichtliche Kosten gemäß den Bestimmungen von 5.3 zu erstatten.

13. Abtretung von Rechten und Pflichten

Der Vermieter hat das Recht, das Eigentum an dem Mietobjekt sowie seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag auf einen Dritten zu übertragen. Der Mieter erklärt sich nun damit einverstanden, einer solchen Übertragung zuzustimmen.

14. Rechtswahl und Wahl des Forums

  1. Der Mietvertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem Mietvertrag ergeben oder direkt oder indirekt damit zusammenhängen, werden vom zuständigen Gericht am Geschäftssitz des Vermieters beigelegt.